Törnbedingungen für Reisen mit dem Sailtrainingschiff Franzius
- Charakter der Reise
Ein Törn mit der Franzius ist keine Pauschal-, sondern eine Sailtrainingreise. Franzius wird allein für die satzungsgemäßen ideellen Zwecke des Bremer Weserkahn "Franzius" e.V. und nicht gewerbsmäßig genutzt.
- Anmeldung
Die Anmeldung für einen Segeltörn erfolgt mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular. Mit der Bestätigung der Anmeldung wird für den Mitsegler die Teilnahme am Segeltörn verbindlich.
- Törnbeitrag
Nach Eingang der in der Törnrechnung ausgewiesenen Anzahlung (30% des Reisepreises) ist die Anmeldung für den Verein verbindlich. Der restliche Törnbeitrag muss 4 Wochen vor Törnbeginn bei dem Verein eingegangen sein. Andernfalls ist der Verein berechtigt, den Teilnehmer vom Törn auszuschließen. Beim Rücktritt von einem bestätigten Törn seitens des Mitseglers sind 25€ Bearbeitungsgebühr zu bezahlen. Wird der gebuchte Platz nicht anderweitig besetzt, sind bis 8 Wochen vor Törnbeginn 50%, 8 bis 1 Woche 75%, danach 90% des Törnbeitrages zu zahlen. Bei Absage des Törns wegen Schäden am Schiff oder höherer Gewalt wird der Törnbeitrag unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Teilnehmers zurück gezahlt. Mit dem Törnbeitrag wird die materielle Grundlage für den Betrieb von Franzius als Vereinsschiff sowie die Organisation und Durchführung der Reise geschaffen und entsprechend Unterkunft an Bord, Verpflegung und sonstige Unkosten abgegolten. Die Anund Abreise zum Treffpunkt des jeweiligen Törns ist Sache des Mitseglers und liegt außerhalb der Leistungen und des Verantwortungsbereichs des Vereins. Auch wenn sie mit der Reisegebühr berechnet wird, ist der Verein nur Vermittler.
- Änderung des Törnplans
Weder der Verein, noch die Schiffsführung garantieren einen bestimmten Reiseverlauf. Die Einhaltung einer geplanten Törnroute unterliegt der Schiffsführung, die hierbei ausschließlich seemännischen Grundsätzen verpflichtet ist. Der Verein und die Schiffsführung behalten sich vor, Änderungen der Abfahrts- und Ankunftshäfen, sowie der Abfahrts- und Ankunftszeiten vorzunehmen, falls dieses aus einem wichtigen Grund notwendig wird. Die Mindestteilnehmerzahl auf einer Reise besteht aus 10 Personen. Aus Änderung der geplanten Törnroute entstehende Kosten können nicht geltend gemacht werden.
- Aufenthalt an Bord
Mit der Einschiffung an Bord wird jeder Teilnehmer Mitglied der Besatzung. Die Schiffsführung unterliegt dem vom Verein ernannten Schiffsführer. Jeder Teilnehmer hat den Anweisungen der Schiffsführung wie ein Besatzungsmitglied Folge zu leisten. Er verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten an allen an Bord anfallenden Arbeiten teilzunehmen und die Sicherheitsvorschriften (auch bezüglich Rauchen und Alkohol), sowie Zoll- und Polizeibestimmungen einzuhalten. Ein Nichtbefolgen dieser Anweisungen kann zum Ausschluss von der Weiterreise führen, ein Anspruch auf Kostenerstattung und Rückzahlung des Törnbeitrags besteht nicht. Jeder Teilnehmer muss mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung schwimmen können. Er soll den Anstrengungen eines Segeltörns gewachsen sein und an keinen ansteckenden- oder Ausfall Krankheiten leiden.
- Versicherungen
Trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen bei fahrtüchtigem Schiff und Handeln nach seemännischer Sorgfaltspflicht lassen sich nicht alle Risiken eines Segeltörns ausschließen. Eine Versicherung für die Törnteilnehmer besteht nicht. Den Teilnehmern wird der Abschluss einer Unfall, Kranken, Haftpflicht, Reisegepäck und Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
- Haftung
Schadensersatzansprüche der Mitsegler gegen den Verein, die Schiffsführung oder die Stammcrew sind ausgeschlossen, soweit sie sich nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Datenschutz
Die persönlichen Daten der Törnteilnehmer werden für Organisationszwecke auf EDV gespeichert und nur an die Schiffsführung des jeweiligen Törns weitergegeben.
- Abweichungen und Unwirksamkeit
Abweichungen von den Törnbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Törnbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
- Veranstalter und Gerichtsstand
Der Veranstalter des Törns ist der Bremer Weserkahn "Franzius" e.V. mit Sitz in Bremen. Der Gerichtsstand ist Bremen.